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Rekordabfindung – Wie bekommt man sie? (+ Rechenbeispiel)

01.09.2025
4min

Rekordabfindung: Mit diesen fünf Hebeln erreichen Arbeitnehmer das Meiste

„Faktor 0,5 je Beschäftigungsjahr“ – viele halten diese Formel für das obere Ende dessen, was an Abfindung möglich ist. Die Praxis sieht anders aus. Wer klug vorgeht und die eigenen Trümpfe richtig ausspielt, kann deutlich mehr herausholen – in manchen Fällen ein ganzes Jahresgehalt und mehr. Wovon die Abfindungshöhe tatsächlich abhängt, und wie Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zu einer Rekordabfindung kommen, sagt der Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck:

Was ist überhaupt eine „Rekordabfindung“?

Nicht ein bestimmter Faktor macht die Rekordabfindung. Rekord ist das Maximum, das im konkreten Fall erreichbar ist – also das Ergebnis einer optimalen Verhandlung, die alle relevanten Stellschrauben bearbeitet: Risiko des Arbeitgebers, Prozesschancen, die konkrete Branche, Rolle des Arbeitnehmers, Zeitfaktor, Verhandlungstaktik.

Der Kern: Warum Arbeitgeber hohe Abfindungen zahlen

Abfindungen sind grundsätzlich freiwillig. Arbeitgeber zahlen, weil sie das Risiko eines verlorenen Kündigungsprozesses vermeiden wollen. Je höher dieses Risiko, desto höher die Vergleichsbereitschaft. Genau hier setzt professionelle Verhandlungsführung an.

Hebel 1: Gehalt und Funktion

Entscheidend ist nicht nur der Lohn als Rechengröße, sondern die Art der Tätigkeit, mithin die Funktion des Arbeitnehmers:

  • Geringverdiener in Massenfunktionen (beispielsweise in der Pflege) lösen beim Arbeitgeber selten große „Schadenspanik“ aus. Zur Not nimmt der Arbeitgeber die Kündigung wieder zurück und holt den Arbeitgeber wieder in den Betrieb zurück. Hohe Abfindungen sind hier deshalb eher selten.
  • Höherverdiener in Schlüsselrollen (beispielsweise Leitungsebenen, HR-Mitarbeiter, fachliche Spezialisten): Für Arbeitgeber tickt hier die Uhr. Jeder Verhandlungsmonat kostet Gehalt und Leistung; eine Rückkehr nach Prozessverlust wäre für den Arbeitgeber meist viel zu teuer und unruhestiftend. Jahresgehälter als Abfindung sind in solchen Konstellationen der Standard, nicht die Ausnahme – selbst bei nur acht Monaten Betriebszugehörigkeit, sofern das Kündigungsschutzgesetz greift.

Grundsätzlich gilt: Nicht jeder Euro ist gleich „abfindungswirksam“ – die unternehmerische Abhängigkeit von der Funktion des Arbeitnehmers ist entscheidend.

Hebel 2: Branche

Abfindungen in den verschiedenen Branchen unterscheiden sich massiv:

  • Automobil & Zulieferer, und große Industriebetriebe mit starken Tarifwerken: Hier gilt eine hohe Vergleichsbereitschaft. Es gibt eingespielte Verfahren und Abläufe, teils werden sehr hohe Vergleichssummen gezahlt.
  • Niedriglohn- und Care-Bereiche: Hier gibt es wenig Verhandlungskultur, Abfindungen müssen zäh „erstritten“ werden; die Schwelle zu fünfstelligen Beträgen ist spürbar höher.

Die realistische Zielgröße ergibt sich daher immer aus Branche und Funktion.

Hebel 3: Kündigungsschutz – allgemein und besonders

Grundvoraussetzung für ernsthafte Verhandlungen ist der allgemeine Kündigungsschutz. Dafür muss das Kündigungsschutzgesetz anwendbar sein. Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer mehr als sechs Monate Betriebszugehörigkeit hat und im Betrieb regelmäßig zehn oder mehr Vollzeitkräfte arbeiten.

Zusätzliche „Abfindungs-Booster“ sind die besonderen Kündigungsschutzrechte:

  • Schwangerschaft/Mutterschutz, Elternzeit
  • Schwerbehinderung oder Gleichstellung (Zustimmung der Behörde nötig)
  • Mandat oder Heranziehung als Betriebsratsmitglied
  • Bestimmte Beauftragtenfunktionen (etwa Datenschutz)

Auch Sozialdaten (Alter, Unterhaltspflichten, Dauer der Betriebszugehörigkeit) erhöhen bei betriebsbedingten Kündigungen die Angriffsfläche. Achtung: Kurz vor Renteneintritt, also etwa drei Jahre oder weniger bis zum Renteneintritt, kann die Zahlungsbereitschaft wieder sinken – der Arbeitgeber „sitzt es dann aus“.

Hebel 4: Taktik, Zeit und Verhandlung

Ein häufiger Fehler ist es, übereilt zu reagieren. Wer „weg will“ und das am Arbeitsplatz deutlich macht, verschlechtert seine Verhandlungsposition. Besser ist die Dornröschen-Strategie – ruhig, kontrolliert und professionell. Lassen Sie arbeitgeberseitige Angebote auf Sie zukommen. Parallel baut Ihr Anwalt mit einer Kündigungsschutzklage ein maximales Prozessrisiko für den Arbeitgeber auf.

Eine Rechtsschutzversicherung ist kein Muss, aber hilfreich: Arbeitnehmer verhandeln damit jedenfalls entspannter. Ohne Versicherung kommt man aber dennoch meist zum Ziel – wenn die gewünschte Abfindung realistisch und die Taktik gut ist.

Hebel 5: Der richtige Anwalt

In Spitzenfällen entscheidet im Abfindungspoker meist die Erfahrung. Fragen Sie Ihren Anwalt direkt: „Was ist Ihre Strategie, um meinen Kündigungsschutz möglichst teuer zu verkaufen?“ Wenn er oder sie nicht mit lehrbuchartigen Floskeln und pauschalen Formeln antwortet, sondern stattdessen die Bedeutung der individuellen Verhandlung hervorhebt, haben Sie wohl die oder den richtigen gefunden. Die Anwältin oder der Anwalt sollte den Kündigungsschutz systematisch monetarisieren – für Arbeitnehmer maximal, auf Arbeitgeberseite minimal.