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Mega Stellenabbau bei BOSCH – Mitarbeiter, handelt JETZT!

07.10.2025
5min

Bosch: Massive Stellenstreichungen – was Arbeitnehmer jetzt tun sollten

Bosch plant aktuellen Berichten zufolge drastische Einschnitte beim Personal. Berichtet hat beispielsweise tagesschau.de am 25.09.2025. Nach Einschätzung des Kündigungsschutzexperten Bredereck ist die Situation ernst – und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich jetzt gut vorbereiten. Neben einem Überblick über die geplanten Maßnahmen folgen hier konkrete Handlungsempfehlungen für Betroffene:

13.000 weitere Stellen in Deutschland betroffen

Nach früheren Meldungen über den Abbau von 9.000 Stellen hatte Bosch im Jahr 2024 bereits 4.500 Arbeitsplätze abgebaut. Nun wurde bekannt, dass zusätzlich 13.000 weitere Stellen in Deutschland entfallen sollen – also deutlich mehr als ursprünglich kommuniziert. Die Gewerkschaft IG Metall kritisierte die Entscheidung scharf und kündigte Gegenwehr an.

Fachanwalt Alexander Bredereck schätzt die Erfolgsaussichten solcher Proteste jedoch als eher begrenzt ein. Arbeitnehmer sollten selbst aktiv werden und sich individuell absichern.

Nicht in Panik verfallen, aber vorbereitet sein

Beschäftigte sollten die aktuelle Lage ruhig, aber strategisch angehen. Zwar sei Bosch bislang ein vergleichsweise fairer Arbeitgeber, doch bei einem Personalabbau in dieser Größenordnung kann es bei Arbeitgebern generell durchaus „ungemütlich“ werden. Auch wer glaubt, von einem künftig möglichen Stellenabbau nicht direkt betroffen zu sein, müsse mit indirekten Folgen rechnen: Erfahrungsgemäß wirken sich solche Maßnahmen meist auf das gesamte Unternehmen aus.

Erste Schritte: Rechtsschutz prüfen

Als ersten Schritt empfiehlt Bredereck, den eigenen Rechtsschutz zu überprüfen: Besteht eine Versicherung, die auch das Arbeitsrecht abdeckt? Wurden alle Beiträge gezahlt? Ist man über den Partner oder die Partnerin mitversichert? Wer bislang keine Arbeitsrechtsschutzversicherung hat, sollte sie schnellstmöglich abschließen. Stiftung Warentest bzw. Finanztest bietet hierzu empfehlenswerte Vergleiche.

Zweiter Schritt: Kündigungsschutz stärken

Ebenfalls wichtig ist der eigene Kündigungsschutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie sich rechtlich gegen den Arbeitsplatzverlust absichern oder ihren Schutz verbessern können. Wer in den vergangenen Jahren häufig krank war oder mehrere Abmahnungen erhalten hat, könnte leichter in den Fokus geraten.

Krankheitsbedingte Kündigungen sind zwar grundsätzlich gut angreifbar, besonders wenn zweifelhaft ist, ob ein ordnungsgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) stattgefunden hat. Doch kann man aktiv etwas zur Verbesserung des eigenen Kündigungsschutzes tun: etwa durch die Wahl in den Betriebsrat, eine Gleichstellung bei einem Grad der Behinderung oder die Übernahme besonderer Funktionen im Betrieb (beispielsweise als Datenschutzbeauftragte oder -beauftragter).

Praxis-Tipp vom Fachanwalt:
Wer gesundheitlich beeinträchtigt ist, kann einen Gleichstellungsantrag stellen. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 besteht die Möglichkeit, sich einem Schwerbehinderten gleichstellen zu lassen – und damit einen erweiterten, besonderen Kündigungsschutz zu erhalten.

Dritter Schritt: Szenarien durchdenken

Bredereck unterscheidet mehrere typische Situationen, die bei Umstrukturierungen oder Personalabbau auftreten können – und gibt konkrete Verhaltenstipps:

  1. Aufhebungsvertrag angeboten bekommen:
    Niemals ohne anwaltliche Beratung unterschreiben! Bredereck rät, sich an eine auf Kündigungsschutz spezialisierte Kanzlei zu wenden – am besten noch am selben Tag. Die Kanzlei Bredereck bietet hier eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.
  2. Kündigung erhalten:
    Sofort handeln! Wer eine Kündigung erhält, sollte am selben oder spätestens am nächsten Werktag Kontakt zu einem spezialisierten Fachanwalt aufnehmen. So lassen sich Fristen einhalten und mögliche Formfehler ausnutzen. Auch dieses Erstgespräch ist bei der Fachanwaltskanzlei von Alexander Bredereck kostenlos.
  3. Keine Kündigung, aber interne Umstrukturierung:
    Auch hier sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorsichtig sein: Nicht jede „neue Abteilung“ ist eine berufliche Chance. Manche Unternehmen gestalten Stellen so um, dass sie später leichter gestrichen werden können. Bei Bosch hat Fachanwalt Bredereck solche Fälle zwar noch nicht erlebt, dennoch solle man bei jeder Änderung der Arbeitsumstände und -pflichten umsichtig sein.

Abfindung realistisch einschätzen

Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag oder eine Abfindung verhandeln möchten, können auf fernsehanwalt.de einen Abfindungsrechner nutzen. Bredereck weist jedoch darauf hin, dass das dort ermittelte Ergebnis mitunter zu niedrig ausfällt – vor allem in der Automobilindustrie, wo höhere Abfindungen üblich sind. Wer präziser wissen will, welche Summe im eigenen Fall realistisch ist, sollte zusätzlich sein YouTube-Video zur Abfindungshöhe in der Autoindustrie ansehen.

Darüber hinaus empfiehlt Bredereck, jedes Abfindungsangebot individuell anwaltlich prüfen zu lassen, etwa im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch. Viele Aufhebungsverträge, die Anwalt Bredereck zur Prüfung vorgelegt werden, enthalten gravierende Mängel und Nachteile für den Arbeitnehmer, etwa in Bezug auf Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, unklare Zahlungsmodalitäten oder fehlerhafte Zeugnisregelungen.

Zusammengefasst:

Die geplanten Stellenstreichungen bei Bosch sind für viele Beschäftigte ein Schock. Doch wer jetzt besonnen handelt und sich rechtzeitig absichert, kann finanziell und rechtlich gestärkt aus der Situation hervorgehen.

Arbeitnehmer sollten:

  • ihren Rechtsschutz prüfen,
  • nach Möglichkeit ihren Kündigungsschutz stärken,
  • bei Aufhebungsverträgen und Kündigungen sofort juristischen Rat einholen,
  • und mit Hilfe des Abfindungsrechners auf fernsehanwalt.de ihre Chancen realistisch einschätzen.

Gelassenheit ist wichtig – aber Untätigkeit gefährlich: Nur wer aktiv wird, kann im Ernstfall seine Rechte sichern und seine Abfindung maximieren.