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Mandantenvideo: Missverständnisse zwischen Anwalt & Mandant

03.11.2025
4min

Zusammenarbeit mit dem Arbeitsrechts-Anwalt: Was Mandantinnen und Mandanten beachten müssen

Angebot – aber noch kein Mandat

Wer sich nach einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder wegen einer Abfindungsstrategie an meine Fachanwaltskanzlei wendet, erhält nach dem Erstgespräch zuerst ein schriftliches Angebot. Dieses Schreiben enthält Empfehlungen, das geplante Vorgehen und eine Aufzählung der benötigten Unterlagen. Es dient als Orientierung und Entscheidungshilfe – begründet aber noch kein Mandatsverhältnis. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Angebot ausdrücklich angenommen wird.
Dieses Angebot wirkt bei Fachanwalt Bredereck wie eine Eintrittskarte: Wer abwarten will oder zuerst woanders hingehen beziehungsweise es allein versuchen möchte, kann es jederzeit später „aktivieren“. Auch ein Anwaltswechsel ist möglich, falls ein anderer Anwalt bereits tätig war.

Unterlagen vollständig – und rechtzeitig

Man sollte es möglichst vermeiden, erforderliche Unterlagen nur unvollständig oder verzögert zu übermitteln. Zwar kann man vieles nachreichen. Kritisch wird es allerdings, wenn Mandanten die Kündigung erst kurz vor Fristablauf per Mail einreichen.
Denn E-Mails können im Spam landen, verspätet gelesen werden oder falsch adressiert sein. Deshalb weisen wir in unseren Schreiben darauf hin: Wichtige Dokumente – insbesondere eine Kündigung – müssen zusätzlich telefonisch angekündigt werden. Mandanten tragen eine Mitverantwortung, damit Fristen gewahrt werden können. Kommt eine Kündigung gegen Fristende kommentarlos per Mail an, ohne dass dies von einem Anruf begleitet wird, riskiert der Arbeitnehmer den Fristablauf und damit den Verlust seiner Klage- und Abfindungschancen.

Kommunikation: Nicht zu häufig – und nicht zu selten

Regelmäßige Rücksprache ist sinnvoll, doch tägliche Anrufe blockieren Kapazitäten. Anwälte benötigen Zeit, um zu verhandeln, Schriftsätze zu erstellen und Strategien zu entwickeln. Wer zu oft anruft, stört mitunter Arbeitsabläufe und effektives Arbeiten. Vertrauen ist Teil des Arbeitsverhältnisses – ständige Kontrolle schwächt es.
Umgekehrt schadet es ebenso, wenn Anwältinnen und Anwälte lange auf wichtige Rückmeldungen warten. Deshalb empfiehlt Bredereck: Sammeln Sie Ihre Fragen und senden Sie sie geordnet per E-Mail ein; rufen Sie bei Bedarf an – aber mit Augenmaß.

Freigabe bedeutet Faktencheck

Schreiben, die ans Gericht oder den Arbeitgeber gehen, senden wir stets zuerst an die Mandanten. Von ihnen wird jedoch keine juristische Bewertung erwartet. Entscheidend ist ein einfacher Faktencheck:

  • Stimmen Namen, Adresse, Daten?
  • Sind die tatsächlichen Angaben korrekt wiedergegeben?

Fehler sollten sofort gemeldet werden. Ist das Schreiben einmal raus, lässt sich der Inhalt nur schwer korrigieren.

Stellungnahmen: Nur Tatsachen, keine Paragrafen

Wenn Schriftsätze der Gegenseite eingehen, bittet die Kanzlei den Mandanten um Stellungnahme. Gemeint ist keine rechtliche Analyse, sondern die Ergänzung oder Korrektur von Tatsachen. Beispiel: Wird behauptet, der Arbeitnehmer habe jemanden geschlagen, interessiert allein, ob und wie es tatsächlich vorgefallen ist – also: Datum, Ablauf des Geschehens, Beteiligte.
Bredereck warnt, dass viele Mandanten aus Unsicherheit schweigen oder versuchen, juristisch zu argumentieren. Beides ist falsch: Die Anwältinnen und Anwälte kümmern sich um Rechtsfragen; Mandanten liefern Fakten.

Vorsicht mit Künstlicher Intelligenz

Eindringlich warnt Fachanwalt Bredereck davor, Schriftsätze oder Stellungnahmen durch KI-Systeme (etwa ChatGPT, Copilot, DeepSeek) erstellen zu lassen. Zwar verfassen diese Modelle meist sprachlich ansprechende Texte, doch nicht selten erfinden sie Details, vermischen Sachverhalte, verwechseln juristische Fachbegriffe oder verwenden sie falsch, oder treffen schlicht falsche rechtliche Aussagen.
Das kann zu schweren Nachteilen führen:

  • Wer falsche Tatsachen vorträgt, verliert seine Glaubwürdigkeit
  • Juristische Fehler schwächen die Rechtsposition
  • Im Extremfall droht der Vorwurf eines Prozessbetrugs

Wir können KI-generierte Texte nicht verwenden; wer darauf besteht, riskiert die Mandatsbeendigung. Fachanwalt Bredereck betont: Einfach formulierte Stichworte sind besser als jede KI-Prosa.

Erreichbarkeit mit Augenmaß

Mandanten müssen nicht ständig erreichbar sein. Wer verreist, sollte jedoch regelmäßig E-Mails prüfen. Alle drei bis vier Tage genügen. Bei laufenden Verhandlungen ist ein gewisses Maß an Verzögerung sogar strategisch sinnvoll: zu schnelle Reaktionen können als Druckschwäche oder Einigungswillen interpretiert werden.
Wird aber eine Kündigung erwartet, sollte der Briefkasten täglich im Blick sein. Findet sich ein Schreiben des Arbeitgebers, heißt es: anrufen und dann einscannen und weiterleiten – die Kanzlei übernimmt den Rest.

Klare Rollen: Fakten liefern, Strategie folgen

Unsere Zusammenarbeit basiert auf klarer Aufgabenteilung:

  • Mandanten liefern vollständige und wahrheitsgemäße Informationen.
  • Die Kanzlei entwickelt die Strategie, schreibt, erhebt Klage und verhandelt.

Wer diese Struktur respektiert, vermeidet Missverständnisse und verbessert seine Chancen auf eine hohe Abfindung oder erfolgreiche Abwehr seiner Kündigung.