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Krankheitsbedingte Kündigung – Trotzdem hohe Abfindung?

22.09.2025
4min

Krankheitsbedingte Kündigung: Chancen auf Abfindung und die Rolle des BEM

Kaum eine Kündigung hat so hohe arbeitsrechtliche Hürden, wie die krankheitsbedingte. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen sich in solchen Situationen vor allem zwei Fragen: Ist die Kündigung wirksam? Und: Wie stehen meine Chancen auf eine Abfindung? Auf zwei Faktoren kommt es dabei regelmäßig an: auf das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und die richtige Strategie bei den Abfindungsverhandlungen, meist im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses.

BEM als Voraussetzung für eine wirksame Kündigung

Das BEM ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank sind. Es soll klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Fehlt ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM, ist eine krankheitsbedingte Kündigung regelmäßig unwirksam.

Kündigungsschutzklage als Schlüssel

Wer eine Kündigung erhält, muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Nur so lässt sich verhindern, dass die Kündigung wirksam wird, und nur so erreicht man regelmäßig eine hohe Abfindung. Im Fall von krankheitsbedingten Kündigungen gilt dies umso mehr: Hier bestehen oft sehr gute Chancen, den Prozess zu gewinnen, besonders wenn das BEM nicht korrekt durchgeführt wurde.

Auch wenn die Rechtslage klar scheint und man mit der Klage aller Voraussicht nach seinen alten Job wiederbekommen würde, empfiehlt sich fast immer eine gütliche Einigung. Denn viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen nicht mehr zurück an ihren alten Arbeitsplatz. Sie wollen eine finanzielle Absicherung durch Abfindung.

Abfindung im Vergleich – was zählt wirklich?

Richterinnen und Richter schlagen in Güteverhandlungen vor dem Arbeitsgericht häufig Vergleiche mit einer Abfindungsreglung vor. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um Empfehlungen. Die Einigung findet ausschließlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber statt.

Wichtig ist deshalb, sich nicht von einem niedrigen Vorschlag des Gerichts verunsichern zu lassen. Entscheidend ist allein, ob der Arbeitgeber es aufgrund der Umstände für nötig hält, eine höhere Abfindung zu zahlen. Hier kommt es auf Verhandlungsgeschick und die richtige Strategie an.

Typische Fehler vermeiden

Ein häufiger Fallstrick in Vergleichen ist die Begründung der Beendigung. Arbeitgeber möchten oft „krankheitsbedingt“ als Formulierung festhalten. Für Arbeitnehmer kann dies jedoch später bei Bewerbungen oder im weiteren Berufsleben zum Nachteil werden. Besser ist die neutrale Formulierung „betriebsbedingt“. Diese hat sich in der Praxis etabliert und wird auch von Gerichten akzeptiert.

Ein weiterer Fehler ist, sich zu sehr auf die Einschätzung des Richters zu verlassen. Zwar leiten Richter die Verhandlungen, doch ihre Vorschläge sind rechtlich nicht bindend. Am Ende entscheiden allein die Parteien, ob und worauf sie sich einigen.

Kammertermin als Druckmittel

Kommt es im Gütetermin zu keiner Einigung, wird ein Kammertermin festgesetzt, wo das Gericht die Voraussetzungen der Kündigung prüft. Spätestens hier erhöht sich der Druck auf den Arbeitgeber erheblich, insbesondere wenn das BEM nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Arbeitgeber wissen, dass sie mit einer Kündigung ohne BEM vor Gericht kaum Chancen haben – und sind deshalb eher bereit, eine höhere Abfindung zu zahlen.

Die Rolle des Anwalts

Die Verhandlungen über Abfindungen im Rahmen einer krankheitsbedingten Kündigung erfordern Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Fachanwalt Alexander Bredereck betont, dass es darauf ankommt, den Arbeitgeber so zu positionieren, dass er eine höhere Zahlung akzeptiert. Dabei ist es oft besser, wenn Arbeitnehmer selbst gar nicht an den Vergleichsverhandlungen teilnehmen. Anwälte können sachlicher auftreten und verhindern, dass Emotionen die Gespräche belasten.

Vertrauen in den eigenen Rechtsbeistand

Von herausragender Bedeutung ist das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Anwalt. Bredereck rät: Wer seinem Anwalt nicht vertraut, sollte den Anwalt wechseln – aber niemals parallel mehrere Anwälte konsultieren. „Zwei Anwälte verderben die Abfindung“, so der erfahrene Fachanwalt. Nur eine klare Linie im Verfahren führt zu einem erfolgreichen Ergebnis.

Zusammengefasst:

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer belastend. Gleichzeitig bietet sie aber auch Chancen:

  • Fehlt ein ordnungsgemäßes BEM, sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hoch.
  • Richterliche Vergleichsvorschläge sind unverbindlich – entscheidend sind die Verhandlungen zwischen den Parteien.
  • Die richtige Formulierung im Vergleich (betriebsbedingt statt krankheitsbedingt) schützt vor späteren Nachteilen.
  • Abfindungen lassen sich oft steigern, wenn man den Kammertermin als Druckmittel nutzt.

Wer betroffen ist, sollte schnell reagieren und am besten am Tag der Kündigung einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt anrufen, und nach entsprechendem Rat eine Kündigungsschutzklage einreichen. Mit der richtigen Strategie lassen sich nicht nur die Chancen auf den Erhalt des Arbeitsplatzes wahren, sondern häufig auch hohe Abfindungen erzielen.