Jobwechsel + Abfindung kassieren – So geht’s!
Viele Beschäftigte kennen die Situation: Der Job macht keinen Spaß mehr, ein Wechsel wäre längst überfällig – aber einfach kündigen kommt nicht in Frage. Nach vielen Jahren ohne Abfindung zu gehen, wäre für viele ein großer Fehler. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck sagt, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Jobwechsel eine Abfindung aushandeln können – auch ohne Nachteile beim Arbeitslosengeld.
Abfindung – warum Arbeitgeber zahlen
Eine Abfindung ist im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich freiwillig, es sei denn, sie ist in einem Sozialplan oder im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen. Damit der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet, braucht er einen Grund: Er möchte das Arbeitsverhältnis beenden.
Dabei wissen die meisten Arbeitgeber, dass eine Kündigung rechtlich riskant ist. Bei den meisten Kündigungen ist zweifelhaft, ob ein Kündigungsgrund gegeben ist. Oft droht eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage – und damit die Pflicht, den Beschäftigten womöglich nach Monaten oder Jahren juristischer Auseinandersetzung wieder einzustellen. Um dieses Risiko zu vermeiden, sind Arbeitgeber oft bereit, eine Abfindung zu zahlen.
Kündigungsschutz als Hebel
Entscheidend ist, dass Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießen. Das ist der Fall, wenn sie länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind und das Unternehmen regelmäßig mehr als zehn Mitarbeitende hat. Dann schützt das Kündigungsschutzgesetz vor unbegründeten Kündigungen.
Zusätzlicher Schutz besteht für bestimmte Personengruppen, etwa für Mitglieder des Betriebsrats, Beschäftigte in Elternzeit oder Schwangere. Je stärker der Kündigungsschutz, desto größer der Druck auf den Arbeitgeber – und desto besser die Chancen auf eine Abfindung.
Die Rolle des Kündigungsexperten
Damit eine Abfindung verhandelt werden kann, muss der Arbeitgeber zunächst den Wunsch haben, sich vom Arbeitnehmer zu trennen. Liegt noch keine Kündigung oder kein Aufhebungsvertrag vor, gilt es, diesen Wunsch zu verstärken.
Hier setzt die anwaltliche Strategie an: Oft bestehen Ansprüche, die der Arbeitgeber bislang nicht erfüllt hat, etwa auf Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung oder Prämienzahlungen. Werden diese Ansprüche eingefordert, wächst der Druck. Dem Arbeitgeber wird klar: Mit diesem Mitarbeiter wird es nicht einfacher. Spätestens wenn ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet ist, erkennt der Arbeitgeber, dass das Arbeitsverhältnis nicht ohne Belastungen weitergeführt werden kann.
Warum die Eigenkündigung ein Fehler wäre
Wenn sie weg wollen, neigen viele Arbeitnehmer dazu, selbst zu kündigen. Doch damit verspielen sie ihre stärkste Verhandlungsposition, und verschenken sozusagen ihren Kündigungsschutz, ohne eine Gegenleistung dafür zu bekommen. Eigenkündigungen führen in aller Regel nicht zu einer Abfindung und können außerdem Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld auslösen.
Der bessere Weg ist, die Situation durch einen spezialisierten Anwalt analysieren zu lassen. Dieser kann prüfen, welche Ansatzpunkte für Verhandlungen bestehen, und den Arbeitgeber so in eine Abfindungssituation führen.
Strategie in der Praxis
In der Praxis läuft es meist so: Nach einem anwaltlichen Erstgespräch wird die Ausgangslage geprüft. Der Arbeitnehmer erfährt, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wie hoch eine mögliche Abfindung sein könnte und welche Unterlagen notwendig sind. Anschließend fordert der spezialisierte Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht den Arbeitgeber auf, offene Ansprüche zu erfüllen oder Pflichtverstöße abzustellen.
Reagiert der Arbeitgeber gereizt, entsteht genau die Situation, die Arbeitnehmer nutzen können: Der Arbeitgeber will das Arbeitsverhältnis beenden – und ist bereit, dafür zu zahlen. So entstehen häufig Aufhebungsverträge mit Abfindungszahlungen.
Höhe der Abfindung – mehr als Faustformeln
Immer wieder ist von Faustformeln die Rede, etwa einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. In der Praxis liegen die Summen oft deutlich höher. Abhängig von der Betriebszugehörigkeit, der Position im Unternehmen und den Fehlern, die der Arbeitgeber begangen hat, können auch mehrere Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr erreicht werden.
Um eine erste Einschätzung zu bekommen, hilft unser Abfindungsrechner, den Sie auf unserer Homepage finden. Dieser liefert eine erste Orientierung. Entscheidend bleibt aber die individuelle anwaltliche Strategie.
Mit Strategie zur Abfindung beim Jobwechsel
Wer seinen Job wechseln möchte, sollte nicht vorschnell selbst kündigen. Mit Kündigungsschutz und anwaltlicher Unterstützung bestehen oft gute Chancen, eine Abfindung zu erreichen – auch ohne Kündigung.