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Freiwilligenprogramm: optimiere deine Abfindung!

10.11.2025
4min

Freiwilligenprogramme in der Automobilindustrie – Abfindungschancen, Risiken und Strategien für Beschäftigte

Viele Unternehmen, besonders in der Automobil- und Zulieferindustrie, setzen auf sogenannte Freiwilligenprogramme. Sie sollen Personalabbau ermöglichen und betriebsbedingte Kündigungen nach Möglichkeit vermeiden. Solche Programme verfahren meist nach demselben Prinzip: Beschäftigte, die einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, erhalten finanzielle Anreize. Doch was vielfach nach einer fairen Lösung klingt, kann rechtlich und strategisch tückisch sein.

1. Was ist ein Freiwilligenprogramm?

Freiwilligenprogramme sind von Unternehmen aufgelegte Maßnahmen, die Mitarbeitende zum freiwilligen Austritt bewegen sollen. Angeboten werden meist Abfindungen, Freistellungen oder sogenannte Speed-Prämien, also Boni für zeitnahes Unterschreiben. Dabei werden die Mitarbeitenden nicht selten subtil unter Druck gesetzt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, heißt es dann. Viele haben Angst, am Ende leer auszugehen.

Üblicherweise geht es dort um Aufhebungsverträge, mit denen der Arbeitgeber das Risiko einer Kündigungsschutzklage umgehen würde. Für die Beschäftigten bedeutet das: höchste Vorsicht. Denn wo ein Arbeitgeber „freiwillige“ Lösungen anbietet, tut er dies meist deshalb, weil eine Kündigung rechtlich nicht haltbar wäre.

2. Vorsicht vor psychologischem Druck

Viele Programme sind darauf ausgelegt, die Beschäftigten emotional zu lenken. Konkurrenzdenken und Zukunftsangst spielen eine große Rolle – nicht selten will man „mehr als der Kollege“ herausholen. Diese Dynamik ist beabsichtigt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich davon nicht leiten lassen, sondern nüchtern prüfen, ob das (Abfindungs-)Angebot wirklich ihren Interessen dient.

Angst vor einer Kündigung ist in solchen Fällen meist unbegründet. Wer sich nichts zuschulden kommen lässt und nicht übermäßig viele Fehltage angesammelt hat, läuft in der Regel keine Gefahr, gekündigt zu werden.

3. Rechtsschutzversicherung und rechtliche Beratung

Eine Rechtsschutzversicherung ist regelmäßig ein wichtiger Rückhalt, auch wenn sie bei laufenden Freiwilligenprogrammen nicht immer greift. Wer noch keine hat, sollte spätestens beim nächsten Arbeitsverhältnis eine abschließen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung lohnt sich die anwaltliche Unterstützung wegen der erreichbaren, hohen Abfindungssummen dennoch regelmäßig.

Auch eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend. Ein erfahrener und spezialisierter Arbeitsrechtler erkennt, ob ein Angebot fair ist oder ob Nachverhandlungen sinnvoll sind.

4. Rolle des Betriebsrats

Betriebsräte spielen in Freiwilligenprogrammen eine doppelte Rolle. Einerseits vertreten sie die Belegschaft, andererseits sehen sie oft den wirtschaftlichen Druck des Unternehmens und unterstützen Personalabbau-Maßnahmen. Beschäftigte sollten deshalb Aussagen von Betriebsräten zu arbeitsrechtlichen Fragen anwaltlich nachprüfen lassen. Nützlich ist der Betriebsrat allerdings oft als Informationsquelle: Wer weiß, welche Summen bereits angeboten oder gezahlt wurden, hat bei Verhandlungen bessere Karten.

5. Geduld zahlt sich aus

Viele Arbeitgeber sagen, es gebe im Nachhinein „keinen Cent mehr als im Freiwilligenprogramm“. Erfahrungsgemäß sind solche Aussagen selten das letzte Wort. Wer geduldig ist, profitiert häufig von späteren Nachbesserungen. Besonders Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber unbedingt loswerden möchte, können auf überdurchschnittliche Abfindungen hoffen – vorausgesetzt, sie liefern keinen Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung.

6. Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

Freiwilligenprogramme führen meist zu einem Aufhebungsvertrag. Der Nachteil: Die Agentur für Arbeit verhängt regelmäßig eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wird hingegen eine Kündigung ausgesprochen und anschließend vor Gericht eine einvernehmliche Beendigung protokolliert, entfällt diese Sperrzeit – bei gleicher Abfindung ist allein dies ein erheblicher finanzieller Vorteil für den Mitarbeitenden.

7. Abfindungschancen und Verhandlungstaktik

Freiwilligenprogramme signalisieren: Der Arbeitgeber will Personal abbauen. Das stärkt die Verhandlungsposition der Beschäftigten bei individuellen Abfindungsverhandlungen. Die Programme geben in der Regel einen Sockelbetrag vor, auf dem man aufbauen kann. Wer also weiß, was andere bekommen haben, kann gezielt „aufsatteln“. Fachanwalt Bredereck rät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, nie selbst zu verhandeln: Regelmäßig erkennt erst ein Verhandlungsprofi, wie weit sich der Arbeitgeber bewegen lässt.

8. Wann zum Anwalt?

Sobald der Arbeitgeber ein Angebot unterbreitet, sollte man rechtliche Hilfe einholen. Wichtig: Wer seinen Arbeitgeber aktiv nach einem Aufhebungsvertrag anspricht, riskiert, dass die Rechtsschutzversicherung keinen Versicherungsfall sieht und die Kosten der Rechtsvertretung nicht übernimmt. Kommt das Angebot jedoch vom Arbeitgeber, übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten.

9. Online-Tools und Vorbereitung

Zur Orientierung empfiehlt Fachanwalt Bredereck den Abfindungsrechner auf fernsehanwalt.de. Dort können Beschäftigte ihre ungefähren Abfindungschancen bei Aufhebungsverträgen berechnen lassen. Ergänzend helfen die dort verlinkten Videoserien von Fachanwalt Bredereck zur Abfindungshöhe, etwa auch in der Automobilindustrie, wo die üblichen Abfindungen oft deutlich höher liegen als im Durchschnitt.

10. Fazit: Verhandeln mit kühlem Kopf

Freiwilligenprogramme sind selten reine Wohltaten. Sie dienen erfahrungsgemäß in erster Linie eher den Arbeitgebern – gut verhandelt, können sie aber auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorteilhaft sein. Entscheidend ist, sich früh beraten zu lassen, strategisch vorzugehen und nicht ohne vorherige spezialisierte anwaltliche Beratung zu unterschreiben. Wer Geduld hat, Informationen sammelt und von Spezialisten vertreten wird, sichert sich meist die beste Abfindung.