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Freistellung: Dieser Fehler kostet dich die Abfindung

12.05.2025
4min

Freistellung ohne Kündigung – was sie bedeutet und wie man als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer richtig reagiert

Wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber freigestellt wurde, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen wurde, entsteht oft große Unsicherheit. Was bedeutet diese Maßnahme – und wie sollte man sich jetzt am besten verhalten? Im Arbeitsrecht ist eine Freistellung ohne Kündigung zulässig, allerdings ist sie ein deutliches Zeichen dafür, dass das Arbeitsverhältnis gefährdet ist. Ob sie mit oder ohne Gehaltsfortzahlung erfolgt, spielt dabei zunächst keine Rolle – entscheidend ist, welche Absicht der Arbeitgeber verfolgt und wie man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer darauf reagiert.

Widerruflich oder unwiderruflich? Der Unterschied zählt.

Bei der Freistellung unterscheidet man zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Freistellung. Wenn der Arbeitgeber nichts Gegenteiliges sagt, handelt es sich in der Regel um eine widerrufliche Freistellung. Das bedeutet: Der Arbeitgeber kann einen jederzeit an den Arbeitsplatz zurückholen – sogar kurzfristig. Der Arbeitnehmer sollte also am besten keine längeren Reisen unternehmen und stets bereit zur Arbeitsaufnahme sein, wenn es sich nicht unmißverständlich um eine unwiderrufliche Freistellung handelt. Im Zweifel sollte man immer rechtlichen Rat einholen.

Mögliche Gründe für eine Freistellung

Häufig liegt bei der Freistellung der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung zugrunde. Der Arbeitgeber will einen schnellstmöglich vom Arbeitsplatz entfernen, um weiteren Schaden abzuwenden oder um Zeit für eine interne Untersuchung zu gewinnen. Oft droht sogar eine fristlose Kündigung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten hier vorsichtig sein: Man sollte nichts unterschreiben, sich nicht unüberlegt äußern und im Zweifel umgehend anwaltlichen Beistand hinzuziehen. Wer durch die Situation emotional oder gesundheitlich belastet ist, sollte sich zudem ärztlich beraten lassen – auch im Hinblick auf eine mögliche Krankschreibung wegen psychischer Gesundheitsgefahren.

Wenn der Arbeitgeber noch unschlüssig ist

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Arbeitgeber selbst noch keine klare Entscheidung getroffen hat. Vielleicht plant er eine betriebsbedingte Kündigung oder er will dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vorlegen. Die Freistellung dient dann eher als taktisches Mittel, um einen aus dem Arbeitsalltag herauszunehmen. Für den Arbeitnehmer bedeutet das dann: Ruhe bewahren, aber wachsam bleiben, und besonders auf Schreiben des Arbeitgebers achten. Denn mit dem Zugang einer Kündigung beginnen Fristen zu laufen, innerhalb derer man sich nur rechtlich wehren oder eine Abfindung verhandeln kann. Hier ist ein frühzeitiger Kontakt zu einem auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt essentiell, um seine Chancen auf Arbeitsplatzerhalt oder Abfindung zu sichern.

Starke Position bei strategischer Freistellung

In einigen Konstellationen kann eine Freistellung ein Vorteil für den Arbeitnehmer sein. Beispielsweise, wenn er oder sie Führungskraft ist und der Arbeitgeber sie oder ihn diskret entfernen möchte – aber keine Kündigungsgründe in der Hand hat. Dann bleibt ihm oder ihr nur der Weg über Verhandlungen. Wurde die Arbeitnehmerin hier freigestellt, verschafft ihr das eine vorzügliche Ausgangslage, um über Abfindung, Zeugnis und sonstige Bedingungen zu verhandeln. Solange die Arbeitnehmerin dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen – und ihr Gehalt läuft weiter.

Mündliche Freistellung: Vorsicht vor rechtlichen Fallstricken

Ein besonders tückisches Szenario: Der Arbeitgeber teilt einem mündlich mit, man sei freigestellt – und man geht nach Hause. Kurz darauf erreicht einen die fristlose Kündigung mit der Begründung, man habe seine Arbeit verweigert. Das Problem: Der Arbeitnehmer muss jetzt beweisen, dass er tatsächlich freigestellt wurde. Ohne schriftliche Bestätigung kann der Arbeitgeber später mitunter behaupten, der Arbeitnehmer sei unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen – was ein möglicher Kündigungsgrund ist. Um sich abzusichern, sollte man sich die Freistellung vom Arbeitgeber deshalb schriftlich bestätigen lassen und die eigene Arbeitsleistung ausdrücklich weiter anbieten – etwa per E-Mail, Brief oder persönliches Erscheinen.

Rechtzeitig handeln: Chancen sichern

Ob die Freistellung Vorbote einer Kündigung ist oder ein taktischer Schachzug – beides erfordert juristisch überlegtes, und rasches, Handeln. Ein erfahrener und spezialisierter Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft dabei, Risiken zu vermeiden und Vorteile, wie eine Abfindung oder den Erhalt des Arbeitsplatzes, auf dem Klageweg oder durch Verhandlungen zu erreichen.