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Erneute Kündigungswelle bei Personio – Das steckt dahinter!

10.11.2025
4min

Personio: Kündigungswelle – was Beschäftigte jetzt wissen sollten

In der deutschen Wirtschaft mehren sich seit Monaten Entlassungswellen. Besonders betroffen ist die Automobil- und Zulieferindustrie, aber zunehmend auch Software-Unternehmen. Aktuell steht erneut Personio im Fokus – ein Tech-Konzern, der bereits zuvor Medienberichten zufolge mehrere Kündigungswellen durchgeführt hat. Was dort geschieht, welche Fehler Arbeitgeber häufig machen und wie sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richtig verhalten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wiederholte Entlassungen – und alte Fehler

Personio kündigte Ende Oktober über 160 Beschäftigten, rund zehn Prozent der Belegschaft. Das berichtet die WirtschaftsWoche online am 05.11.2025. Bereits Anfang 2024 hatte das Unternehmen demnach 101 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gekündigt – und gleichzeitig 150 neue Stellen zu besetzen. Dies ist arbeitsrechtlich riskant: Wer betriebsbedingt kündigt und parallel Personal sucht, widerlegt damit die eigene Kündigungsbegründung. Betriebliche Erfordernisse liegen dann offenbar nicht vor. Für die Betroffenen bedeutete das regelmäßig eine gute Ausgangsposition für eine Kündigungsschutzklage: Ob sie blieben oder eine hohe Abfindung annahmen, konnten sie wohl regelmäßig praktisch selbst entscheiden.

Auch jetzt deutet einiges darauf hin, dass Personio bei seinen Kündigungen gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat – mit entsprechenden Klage- und Abfindungschancen für Beschäftigte.

Die Berichterstattung verweist auf wirtschaftlichen Druck und vermehrte Unzufriedenheit bei Kunden. Zugleich kritisieren demnach Mitarbeitende auf Plattformen wie Kununu Anwesenheitspflichten, die offenbar per WLAN-Tracking kontrolliert würden – ein Vorgehen, das nicht nur datenschutzrechtlich heikel, sondern für ein HR-Software-Unternehmen durchaus auch imagegefährdend sein könnte.

Warum Kündigungsschutzklage fast immer sinnvoll ist

Ob eine Kündigung rechtlich Bestand hat, entscheidet sich vor dem Arbeitsgericht – und dort haben Beschäftigte großer Unternehmen häufig gute Karten. Das gilt besonders dann, wenn

  • betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden, obwohl gegebenenfalls weiterhin Personal gesucht wird, oder
  • die wirtschaftliche Situation nicht ausreichend belegt sein sollte

Die Empfehlung lautet daher regelmäßig: Innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Ohne Klage bleibt die Kündigung wirksam – und die Chance auf Abfindung oder Arbeitsplatzerhalt sind regelmäßig verloren.

Wie betroffene Mitarbeitende vorgehen sollten

Zunächst sollten Beschäftigte prüfen, ob Fristen gewahrt sind. Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens. Wer unsicher ist, wann die Frist beginnt und endet, sollte sofort anwaltlichen Rat einholen.

Wer schnell reagiert, kann auch prüfen lassen, ob die Kündigung formell zurückgewiesen werden kann – falls sie von der falschen Person unterzeichnet wurde. Das ist aber nur sehr kurzfristig möglich; je nach Fall regelmäßig nur innerhalb von drei bis fünf Werktagen.

Nach Klageerhebung beginnt typischerweise der „Abfindungspoker“: In vielen Verfahren geht es nicht darum, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren, sondern um eine finanziell attraktive Lösung. Besonders wer gut verdient oder eine Schlüsselposition innehatte, hat oft Chancen auf eine hohe Abfindung. Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, aber nicht zwingend – bei realistischer Abfindungshöhe rechnen sich die Kosten in den meisten Fällen.

Hilfreich kann auch sein, bereits vor der Kündigung Informationen zu sammeln, etwa durch Screenshots von Stellenanzeigen oder interne Hinweise zu Umstrukturierungen. Wer Abfindungsangebote erhält oder eine Kündigung befürchtet, kann über einen Abfindungsrechner erste Erwartungen prüfen. (Einen praxisorientierten Abfindungsrechner finden Sie auf dieser Website.) Ergänzend empfiehlt sich ein Blick auf branchenspezifische Besonderheiten – für Führungskräfte, Mitarbeitende im Personalbereich oder höher Verdienende gibt es zusätzliche Faktoren, die sich positiv auf die Abfindungshöhe auswirken können.

Perspektive für Beschäftigte

Erfahrungsgemäß wird ein größeres Unternehmen, wie Personio, im Zweifel bereit sein, Abfindungen zu zahlen, um Verfahren zügig abzuschließen. Die Prozessrisiken für den Arbeitgeber sind bei einer Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes regelmäßig hoch. Wer klagt, kann nicht selten ein Vielfaches der „Regelabfindung“ erzielen.

Ein Tipp für die Zeit nach der Einigung: Im neuen Unternehmen besteht in den ersten sechs Monaten regelmäßig kein Kündigungsschutz. Wer früh eine Rechtsschutzversicherung abschließt, schützt sich dort besser vor Folgerisiken.

Zusammengefasst:

Oft machen Unternehmen bei betriebsbedingten Kündigungswellen Fehler. Beschäftigte haben hier meist besonders gute Chancen, sich gegen Kündigungen zu wehren und hohe Abfindungen zu erzielen. Entscheidend ist, rechtzeitig zu handeln, die Drei-Wochen-Frist zu beachten und umgehend nach Erhalt der Kündigung spezialisierten anwaltlichen Rat einzuholen.