Arbeitsrecht
Zuschläge für Nachtarbeit – Bundesarbeitsgericht zur Höhe
In einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts geht es einmal mehr um das Thema der Zuschläge bei Nachtarbeit und deren Höhe. Das BAG bestätigt dabei noch einmal, dass Nachtarbeitszuschläge von 25% in der Regel angemessen sind. Darüber hinaus kann aber angesichts der größeren Belastung für Arbeitnehmer auch ein höherer Aufschlag von 30% angemessen sein, wenn dauerhaft nachts gearbeitet wird. Mit meinem Kollegen Volker Dineiger, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht, bespreche ich das entsprechende Urteil des BAG im folgenden Interview: