Zulässigkeit der Freistellung nach Kündigung des Arbeitgebers
Wann darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach einer Kündigung eigentlich von der Arbeit freistellen? Eine solche Freistellung kommt in der Praxis durchaus oft vor, der Arbeitnehmer hat allerdings eigentlich auch nach einer Kündigung noch einen Anspruch auf Beschäftigung. Für den Arbeitgeber kann sich trotzdem die Möglichkeit der Freistellung ergeben, wenn eine solche im Arbeitsvertrag vorgesehen ist oder aber wenn sein Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmer an einer Beschäftigung überwiegt. Beispiel: der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber beklaut und damit eine Straftat zu dessen Lasten begangen. Umgekehrt kann auch das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegen (etwa wenn ihm erhebliche Nachteile für die weitere berufliche Entwicklung drohen) und die Freistellung damit unzulässig sein. Genauere Hinweise im folgenden aktuellen Artikel:
Zulässigkeit der Freistellung nach Kündigung des Arbeitgebers