Zu spät zurück aus dem Urlaub – was müssen Arbeitnehmer befürchten?
Urlaub ist wichtig zur Erholung für Arbeitnehmer. Aber auch der schönste Urlaub geht wieder zu Ende und man muss zur Arbeit antreten. Was aber, wenn der Rückflug aus dem Ausland gestrichen wird und der Arbeitnehmer erst mit Verspätung seine Arbeit wieder aufnimmt? Klar ist: Vergütung gibt es für die versäumte Zeit nicht. Aber drohen darüber hinaus auch arbeitsrechtliche Sanktionen? Kann der Arbeitgeber aufgrund der Verspätung eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung aussprechen? Dazu genauer im folgenden Artikel und im aktuellen Video-Blog von mir:
Zu spät zurück aus dem Urlaub – was müssen Arbeitnehmer befürchten?