Wonach richten bei unterschiedlichen Kündigungsfristen?
Regelungen zu Kündigungsfristen können sich aus verschiedenen Rechtsquellen ergeben: der Arbeitsvertrag sieht solche vor, auch im Gesetz gibt es Bestimmung und schließlich kann auch ein Tarifvertrag Regelungen enthalten. Was gilt nun, wenn diese Rechtsquellen unterschiedliche Kündigungsfristen vorsehen? In diesem Fall müssen die verschiedenen Fristen aus dem Arbeitsvertrag, einem etwaigen Tarifvertrag und dem Gesetz abgeglichen werden. Zugunsten des Arbeitnehmers gilt die Regel, dass die längste der jeweiligen Kündigungsfristen angewendet wird. An diese muss sich dann der Arbeitgeber bei einer Kündigung halten. Der Beitrag zu dem Thema mit Hinweisen für beide Parteien ist hier zu finden: