Mietrecht

Wohnungseigentümer dürfen ihre Wohnung an Asylbewerber überlassen

02.05.2016
1min

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann einem Wohnungseigentümer nicht verbieten, seine Wohnung an Asylbewerber zu überlassen. Das lässt sich aktuellen Urteilen entnehmen (z.B. AG Laufen, Urteil vom 04. Februar 2016 – 2 C 565/15 WEG – juris). Auch wenn die Wohnung zeitweise überbelegt ist, müssen die Wohnungseigentümer das dulden (AG Traunstein, Beschluss vom 18. September 2015 – 319 C 1083/15 –, juris). Genaueres zu edn Urteilen zur Überlassung der Wohnung an Asylbewerber finden Sie im folgenden aktuellen Artikel von mir:

Wohnungseigentümer dürfen ihre Wohnung an Asylbewerber überlassen