Kündigung für Arbeitgeber

Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen positivem Drogenschnelltest

21.11.2012
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Positiver Drogenschnelltest auf Kokain führte zu wirksamer fristloser Kündigung eines Busfahrers als Verdachtskündigung.

Ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. November 2012 – 31 Ca 13626/12 –.

Ausgangslage:

Wird ein Arbeitnehmer eines bestimmten Fehlverhaltens verdächtigt, so fällt der Nachweis oft sehr schwer. Bei einer Kündigung, die innerhalb von drei Wochen durch eine Kündigungsschutzklage angegriffen wird, muss der Kündigungsgrund durch den Arbeitgeber bewiesen werden. Da dieser Nachweis selten gelingt, hilft die Rechtsprechung mit dem Institut der Verdachtskündigung. Dafür genügt der dringende Verdacht eines Fehlverhaltens. Die Anhörung des verdächtigten Arbeitnehmers zu den Unständen ist jedoch zwingende Voraussetzung.

In dem Fall, der vom Arbeitsgericht Berlin entschieden wurde, „bestand“ ein Busfahrer einen Drogenschnelltest auf Kokain nicht und wurde auf den begründeten Verdacht des Fahrens unter Drogeneinfluss außerordentlich gekündigt. Das Gericht bestätigte die Entscheidung und hielt die Kündigung für wirksam.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Oft ist es ratsam eine Kündigung zusätzlich auch als Verdachtskündigung auszusprechen. Jedoch darf die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers dann nicht vergessen werden.

ArbG Berlin, Urteil vom 21. November 2012 – 31 Ca 13626/12 –, juris