Arbeitsrecht

WhatsApp-Nachricht vom Chef – Muss man antworten?

12.01.2018
1min

Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Ich war vor einiger Zeit (14.11.2017) mal wieder im SAT.1-Frühstücksfernsehen zu Gast, es ging dabei um das Thema Arbeitszeit und die Pläne, das Arbeitszeitgesetz zu ändern. Im Nachgang habe ich noch eine Reihe von Videos veröffentlich, die sich ebenfalls um die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und damit verbundene Fragestellungen gedreht haben. Im folgenden neuen Video-Blog geht es um die Erreichbarkeit von Arbeitnehmern per WhatsApp. Müssen Mitarbeiter dort antworten, wenn der Chef ihnen eine Nachricht schickt?