Weiterleiten von geschäftlichen E-Mails als Kündigungsgrund
Dass Arbeitnehmer E-Mails im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses von einer betrieblichen an ihre private E-Mail-Adresse weiterleiten, dürfte wohl öfter vorkommen. Das ist allerdings nicht unproblematisch, zumindest wenn Umstände hinzutreten, die die Geschäftsinteressen des Arbeitgebers gefährden. So hat das LAG Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Urteil (Az.: 7 Sa 38/17) die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers auf dieser Grundlage für zulässig erklärt, da dieser unmittelbar vor dem Wechsel zu einem Konkurrenten des Arbeitgebers stand. Genauer zu der Entscheidung im folgenden Artikel. Im Video geht es generell um die Kündigung ohne vorherige Abmahnung.