Wann kann man Beratungshilfe beantragen?
Immer wieder erreichen mich Nachfragen dazu, wann man eigentlich Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe beantragen kann. Zunächst einmal zum Unterschied zwischen den beiden: Beratungshilfe betrifft die Sozialleistung für außergerichtlichen rechtlichen Rat, während Prozesskostenhilfe erst relevant wird, wenn man vor Gericht gehen will. Einen sog. Beratungshilfeschein beantragt man beim für seinen Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Dort muss man seine Einkommensverhältnisse nachweisen und bekommt dann unter den entsprechenden Voraussetzungen den Beratungshilfeschein, den man dann bei dem beratenden Anwalt vorlegt. Genauere Hinweise zu den Voraussetzungen und dem Ablauf in der Praxis gibt es im folgenden aktuellen Video: