Arbeitsrecht
Vorerst keine Wiedereinstellung eines gekündigten Kirchenmusikers
Ein von der katholischen Kirche im Jahre 1998 gekündigter Kirchenmusiker kann auch nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf vorerst nicht auf eine Wiedereinstellung hoffen. Mein heutiger Beitrag auf anwalt.de zu dem Thema: