Verweigerung des Personalgesprächs zulässig?
Ich habe vor Kurzem schon einmal mit meinem Kollegen Jochen Resch, Verbraucherschutz-Anwalt, in einem Video über das Thema Personalgespräch gesprochen. In einem zweiten Video ging es nun um die Frage, ob bzw. wann Arbeitnehmer das Personalgespräch verweigern können. Dabei muss man unterscheiden zwischen Arbeitnehmern in einem sog. Kleinbetrieb (Verweigerung nicht sinnvoll) und solchen, die Kündigungsschutz haben. Im letzteren Fall kann unter gewissen Voraussetzungen (z.B. Erkrankung) eine Verweigerung des Personalgesprächs berechtigt sein. Aber Vorsicht: bevor man einfach verweigert, besser beraten lassen. Eine unzulässige Verweigerung kann Grund für eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar Kündigung sein. Alles Weitere im Beitrag und im folgenden Video: