Verschwiegene Stasitätigkeit: Kündigung des Vizedirektors der Rechtsmedizin Brandenburg
Einer Pressemitteilung der Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) vom 8.2.2017 zufolge hatte der Vizedirektor der Rechtsmedizin Brandenburg eine fristlose Kündigung erhalten, weil er gleich zweimal seine Stasitätigkeit verschwiegen haben soll. Seine Kündigungsschutzklage dagegen vor dem Arbeitsgericht Potsdam hatte nun aber Erfolg. Wie ist dieser Fall nun zu beurteilen, gerade auch im Vergleich zur aktuellen Diskussion um die Kündigung von Andrej Holm durch die Humboldt-Universität? Wie sieht die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu dem Thema aus? Dazu genaueres im folgenden aktuellen Beitrag und im Video:
Verschwiegene Stasitätigkeit: Kündigung des Vizedirektors der Rechtsmedizin Brandenburg