Vermieter schätzt Heizkosten – Wirksamkeit der Heizkostenabrechnung
Das Thema der Wirksamkeit von Betriebskostenabrechnungen beschäftigt die Gerichte immer wieder. Auch der BGH hat sich in diesem Sommer wieder in einem Urteil zu dem Thema geäußert (Urteil vom 24.8.2016 – VIII ZR 261/15 –). Er hatte dabei die Frage zu beurteilen, ob der Umstand, dass der Vermieter die Heizkosten auf der Grundlage einer bloßen Schätzung abrechnet, die für den Mieter nicht nachzuvollziehen war, zu einer fromellen Unwirksamkeit der Heizkostenabrechnung führt. So wie bisher schon sah es der BGH auch bei dieser Frage wieder sehr locker mit den formellen Anforderungen und hat das verneint. Zu der Entscheidung der folgende aktuelle Video-Blog: