Strafrecht

Vergleich von Richtern mit Roland Freisler als Beleidigung?

11.09.2017
1min

Ein interessanter Fall vor dem OLG München: ein Anwalt hatte die Mitglieder des 2. Strafsenats des OLG München mit dem Schaffen des berüchtigten NS-Richters Roland Freisler verglichen und dabei insbesondere geschrieben: „So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat“. Heftig, aber nach Ansicht des OLG München keine strafbare Beleidigung. Mit welcher Begründung es am Ende zu einem Freispruch kam, erkläre ich im aktuellen Video-Blog: