Arbeitsrecht

Verfall, Verwirkung und Verjährung von Ansprüchen bei Überstunden

15.06.2016
1min

Arbeitnehmer sehen oftmals davon ab, sich ihre Überstunden direkt vergüten zu lassen. Manche verlassen sich darauf, dass sie die Überstunden später abfeiern können, andere wollen ihren Chef nicht mit Forderungen verärgern. Das kann allerdings zum Problem werden: möglicherweise verfallen die Überstunden nämlich nasch einer gewissen Zeit, was bedeutet, dass Arbeitnehmer keine Ansprüche auf Vergütung mehr geltend machen können. Als Gründe dafür kommen zum einen sog. Ausschlussfristen in Betracht, die häufig in Arbeits- oder Tarifverträgen vereinbart sind. Der Anspruch auf Vergütung der Überstunden kann zum anderen auch verjähren oder verwirken. Wann das der Fall ist und was die Parteien zu beachten haben, habe ich im folgenden aktuellen Beitrag auf anwalt.de erklärt:

Verfall, Verwirkung und Verjährung von Ansprüchen bei Überstunden