Untervermietung – Vermieter muss bei unberechtigter Verweigerung der Erlaubnis Schadensersatz zahlen
Muss ein Vermieter der Untervermietung zustimmen? Und was sind die Konsequenzen bei Nichtzustimmung? Thema meines heutigen Videoblogs ist „Untervermietung – Vermieter muss bei unberechtigter Verweigerung der Erlaubnis Schadensersatz zahlen“ zum aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2014 – VIII ZR 349/13.
Der Vermieter stimmte der Untervermietung zweier Zimmer einer Drei-Raum-Wohnung nicht zu.
Die Mieter klagten erfolgreich auf Erteilung der Zustimmung und verlangten im Anschluss Schadensersatz für die entgangene Miete.
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