Arbeitsrecht
Tipps zur Krankschreibung: zu Gast im SAT.1 Frühstücksfernsehen
Krank schreiben lassen und anschließend in den Urlaub? Oder nach der Krankschreibung zum WM gucken auf die Fanmeile? Wer als Arbeitnehmer nicht in der Lage ist zu arbeiten, kann und sollte sich natürlich krank melden. Doch manche Krankschreibungen können auch riskant sein für das Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitnehmer anschließend beim fröhlichen Feiern in der Öffentlichkeit gesehen wird. Was sollten Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang beachten? Darum ging es bei meinem letzten Besuch im SAT.1 Frühstücksfernsehen am 20.06.2018. Hier ist der Beitrag dazu: