Arbeitsrecht

Tipps zur Krankmeldung und Krankschreibung

23.09.2016
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© Fotolia

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Für Arbeitnehmer gibt es einige Punkte, die im Falle einer Krankheit beachtet werden sollten, um das Arbeitsverhältnis nicht zu belasten. Dazu zählt zunächst einmal die Krankmeldung beim Arbeitgeber. Man muss den Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren, dass man krank ist und nicht zur Arbeit kommen kann. Der weitere Schritt ist dann die Krankschreibung. Damit ist gemeint, dass man sich eine sog. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt ausstellen lässt und diese dem Arbeitgeber zukommen lässt. Was es dabei zu beachten gilt und weitere wichtige Hinweise für Arbeitnehmer bei einer Erkrankung erläutere ich im folgenden Artikel sowie in den Videos:

Tipps zur Krankmeldung und Krankschreibung