Mietrecht

Tipps für Mieter, die Kündigung wegen Ruhestörung erhalten haben

09.03.2016
1min

Wer vom Vermieter eine Kündigung wegen Ruhestörung erhält, sollte nicht in Panik verfallen. Auch wenn es sich um eine fristlose Kündigung handelt, muss deswegen die Wohnung nicht sofort verlassen werden. Wenn der Vemrieter eine Räumung durchführen will, muss er nämlich zunächst vor Gericht eine Räumungsklage erheben, die Kündigung wird dann auf ihre Wirksamkeit überprüft. Geht der Vermieter auf eigene Faust vor und verschafft sich Besitz über die Wohnung, begeht er in der Regel einen strafbaren Hausfriedensbruch und Mieter können die Polizei verständigen. Was es in dieser Situation sonst noch für Mieter zu beachten gibt, erkläre ich im folgenden Artikel:

Tipps für Mieter, die eine Kündigung wegen Ruhestörung erhalten haben