Telefongewinnspiel auf Kosten des Arbeitgebers – fristlose Kündigung
Viele Arbeitgeber stellen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Regeln zur privaten Nutzung des dienstlichen Telefons auf. Sind private Gespräche erlaubt, gilt eine solche Erlaubnis aber nicht uneingeschränkt. Wer z.B. fleißig an einem Telefongewinnspiel teilnimmt auf Kosten des Arbeitgebers, leistet sich einen Vertragsverstoß, der zur Kündigung führen kann. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az. 12 Sa 630/15). Ob die Kündigung auch fristlos erfolgen kann, ist dagegen im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Zur Entscheidung im folgenden Artikel und im Video geht es um die Grundregeln zur privaten Nutzung des dienstlichen Telefonanschlusses:
Telefongewinnspiel auf Kosten des Arbeitgebers – fristlose Kündigung