Teilzeit – darf der Arbeitgeber die Arbeitszeiten ändern?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, was die Lage und Gestaltung der Arbeitszeit angeht, relativ frei. Das umfasst auch die Änderung der arbeitsvertraglich festgelegten Arbeitszeiten, sofern er dafür entsprechende Gründe hat. Bei einer Teilzeitbeschäftigung sieht das dagegen etwas anders aus. Sind hier genaue Arbeitszeiten mit dem Arbeitnehmer vereinbart, kommt der Arbeitgeber davon nicht mehr so leicht wieder weg. Der Arbeitnehmer hat nämlich das Recht, seine sonstige Zeit, die er nicht bei dem einen Arbeitgeber verbringt, ebenso effektiv zur Erwerbstätigkeit zu nutzen, mit der Folge, dass er beide oder mehrere Tätigkeiten koordinieren muss und auch darf. Wichtig ist aber dabei, dass die genauen Arbeitszeiten auch im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Alles Weitere im folgenden Video-Blog: