Sprache am Arbeitsplatz: welche Vorgaben dürfen Arbeitgeber machen?
So mancher Arbeitgeber hat ein Interesse daran, dass Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder etwa im Umgang mit Kunden eine bestimmte Sprache sprechen. Doch was genau darf er Arbeitnehmern in diesem Zusammenhang eigentlich vorschreiben? Zum einen besteht natürlich die Möglichkeit, Vereinbarungen zur Sprache bereits in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Gibt es solche Regelungen nicht, kann der Arbeitgeber immer noch von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen. Dieses Recht darf er allerdings nicht willkürlich ausüben. Entsprechende Vorgaben zur Sprache müssen also immer sachlich begründet und notwendig sein. Genauere Hinweise im folgenden aktuellen Artikel:
Sprache am Arbeitsplatz: welche Vorgaben dürfen Arbeitgeber machen?