Spielbank: Tischchef versorgt Stammgast mit Darlehen über 13.500€ – Kündigungsgrund?
Ich habe mich in einem aktuellen Rechtstipp mit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. März 2009 (2 AZR 953/07) beschäftigt, bei dem es um die Kündigung eines Spielbankmitarbeiters ging, der einem Stammgast ein Darlehen in Höhe von 13.500€ in bar gewährt hatte. Das Bundesarbeitsgericht hat dieses Verhalten des Arbeitnehmers als hinreichenden Grund für eine fristlose Kündigung angesehen. Entscheidend war dabei, dass für die Existenz des Arbeitgebers dessen Seriosität sowie auch die seiner Mitarbeiter im Falle einer Spielbank ganz maßgeblich sind und durch den Arbeitnehmer aufs Spiel gesetzt wurden. Genaueres im folgenden Beitrag:
Spielbank: Tischchef versorgt Stammgast mit Darlehen über 13.500€ – Kündigungsgrund?