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So verspielst du deine Abfindung (Firma verkauft)

13.07.2026
4min

Abfindung, Firmenverkauf und Kündigung: Warum Arbeitnehmer ihre Chancen oft unterschätzen

Wird ein Unternehmen verkauft oder ein Betrieb von einem neuen Inhaber übernommen, sorgt das bei der Belegschaft meist für große Unruhe. Die Angst vor Kündigungen, offene Gehaltsforderungen und ungewisse Zukunftsaussichten sind dann oft weithin spürbar. Nur übersehen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfahrungsgemäß, wie stark ihre arbeitsrechtliche Position wirklich ist. Tatsächlich gilt auch bei Firmenverkäufen: Wer seine Rechte kennt und schnell handelt, hat meist gute Chancen, sich erfolgreich gegen eine Kündigung zu wehren und unter Umständen auch eine hohe Abfindung auszuhandeln.

Kündigung nach Firmenverkauf nicht vorschnell hinnehmen

Was also kann man Arbeitnehmern raten, denen nach einem Firmenverkauf gekündigt wurde. Fachanwalt Bredereck beschreibt dies anhand eines Beispielfalls aus der Praxis, bei dem alle Beschäftigten eines Unternehmens nach einer Weihnachtsfeier überraschend ihre Kündigung erhielten. Hier entstand leicht der Eindruck, die Arbeitnehmer seien ihren Arbeitsplatz sofort los. Das war ein Irrtum. Auch wenn man sich nur wenig Chancen ausrechnet, sollte immer wenigstens geprüft werden, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und somit ein Kündigungsschutz besteht, der einem Aussichten auf Joberhalt oder eine Abfindung sichert.

Arbeiten regelmäßig mehr als zehn Beschäftigte im Betrieb und besteht das Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate, genießen Arbeitnehmer grundsätzlich den allgemeinen Kündigungsschutz. In diesem Fall sollte man sofort nach Erhalt einer Kündigung seine Klage- und Abfindungschancen ernsthaft prüfen. Sofortiges Handeln kann hier entscheidende Vorteile bringen. Zwar kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens Kündigungsschutzklage erhoben werden, einzelne zusätzliche rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen jedoch nur für wenige Tage nach Zugang.

Betriebsübergang stärkt die Rechtsposition zusätzlich

Kommt es im Zusammenhang mit dem Firmenverkauf zu einem Betriebsübergang, kann sich die Position der Beschäftigten sogar weiter verbessern. Denn nach Paragraph 613a BGB sind Kündigungen, die allein wegen des Übergangs eines Betriebs oder Betriebsteils ausgesprochen werden, unwirksam.

Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der gesamte Betrieb oder lediglich einzelne Betriebsteile, Maschinen, Aufträge oder Beschäftigte übernommen werden. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Betriebsübergang im Sinne der gesetzlichen Vorschrift vorliegt. Spricht nach einer ersten Prüfung vieles dafür, hat der Arbeitnehmer neben dem allgemeinen Kündigungsschutz eine weitere rechtliche Verteidigungsmöglichkeit gegen die Kündigung.

Offene Gehaltsforderungen können zusätzlich abgesichert sein

Bei einem Betriebsübergang haftet sowohl der bisherige als auch der neue Inhaber unter bestimmten Voraussetzungen für bereits entstandene Ansprüche des Arbeitnehmers, wie etwa offene Gehaltsforderungen. Demensprechend können Arbeitnehmer ihre Ansprüche grundsätzlich gegenüber beiden Unternehmen geltend machen, was ihre rechtliche Position zusätzlich stärkt.

Gute Ausgangslage für Abfindungsverhandlungen

Viele Beschäftigte unterschätzen ihre Verhandlungsmacht in solchen Situationen. Statt davon auszugehen, den Arbeitsplatz endgültig verloren zu haben, sollten sie zunächst prüfen lassen, welche Rechte ihnen aufgrund des Kündigungsschutzes und eines möglichen Betriebsübergangs zustehen.

Ein gutes Beispiel ist die Insolvenz von Air Berlin. Auch dort hatten Arbeitnehmer, die rechtzeitig gegen ihre Kündigungen vorgegangen sind, teilweise noch Abfindungen erhalten, obwohl die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zunächst aussichtslos erschien.

Nicht vorschnell von einem endgültigen Arbeitsplatzverlust ausgehen

In der öffentlichen Berichterstattung über Unternehmensverkäufe und nachgelagerte Stellenabbauten entsteht mitunter der Eindruck, Arbeitnehmer seien nach einem Firmenverkauf und einer Kündigung sofort endgültig ihren Arbeitsplatz los. Oft täuscht dieser Eindruck. Vielfach lohnt es sich, die konkrete rechtliche Situation und die Klage- und Abfindungschancen zu prüfen und dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Gerade die Kombination aus Kündigungsschutz und den Besonderheiten eines Betriebsübergangs kann die Ausgangsposition von Arbeitnehmern deutlich verbessern – mitsamt guten Abfindungschancen.

Frühzeitig informieren und Fristen beachten

Wer von einem geplanten Firmenverkauf erfährt oder über einen Betriebsübergang informiert wird, sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgen und erhaltene Unterlagen umgehend und sorgfältig prüfen lassen, am besten von einem spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Gerade bei Kündigungen oder angebotenen Aufhebungsverträgen können die Besonderheiten eines Betriebsübergangs erheblichen Einfluss auf die Verhandlungsmöglichkeiten und eine mögliche Abfindung haben. Deshalb empfiehlt Fachanwalt Bredereck, sich möglichst frühzeitig mit den rechtlichen Besonderheiten und Auswirkungen eines Firmenverkaufs auseinanderzusetzen und bestehende Fristen genau einzuhalten.