Arbeitsrecht
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Thema sexuelle Belästigung und fristlose Kündigung: Wer einem Kollegen in die Intimsphäre greift, leistet sich einen Vertragsverstoß, der als sexuelle Belästigung tauglicher Grund für eine fristlose Kündigung sein kann. Das gilt unabhängig davon, ob die entsprechende Aktion sexuell motiviert ist oder nicht. Um das Urteil vom 29.6.2017 (2 AZR 302/16) geht es in meinem aktuellen Video-Blog und dem folgenden Artikel:
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts