Schwangere Arbeitnehmerin – Berufsverbot widerlegt durch XING-Profil?
Das Angebot sozialer Netzwerke nachzuvollziehen, stellt anscheinend so manchen Arbeitsrichter vor erstaunliche Probleme. Anders lässt sich kaum erklären, warum ein Fall einer schwangeren Arbeitnehmerin bis zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gelangen musste, um festzustellen, dass das von einer Frauenärztin erteilte Berufsverbot nicht dadurch unbegründet wird, dass die Arbeitnehmerin während der entsprechenden Zeit ein XING-Profil unterhält (Az: 0 Sa 491/17). Immerhin: Dass eine Kündigung deshalb nicht gerechtfertigt sein kann, hatte auch schon die Vorinstanz entschieden. Zu der Entscheidung genauer im folgenden Artikel und im Video-Blog:
Schwangere Arbeitnehmerin – Berufsverbot widerlegt durch XING-Profil?