Mietrecht

Schimmelpilze in der Wohnung – Die Saison hat begonnen.

30.11.2013
2min

Fachanwalt Bredereck zum Thema Schimmelpilze in der Wohnung

Die Schimmelpilzsaison hat begonnen. Zur Zeit bekommen wir täglich Anrufe von Mietern, die über gesundheitliche Beeinträchtigungen klagen. Dabei ist die Dunkelziffer wesentlich höher, denn der Befall bleibt oft unentdeckt. Rechtliche Tipps in dem nachfolgenden Video. Wer es genauer wissen will findet hier vertiefte Informationen.

Schimmelpilze in der Wohnung.

Vorsicht vor übereilten Mietminderungen. Wer bei Mietmängeln falsch vorgeht, riskiert den Befand des Mietverhältnisses, sagt der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Tipps zur Mietminderung bei Schimmelpilzen hier.
Wann kann wegen Schimmels gemindert werden (Mietminderung bei Schimmel)?

Für Mängel in der Wohnung wegen Schimmel gelten folgende Kategorien: Es gibt wahrnehmbaren und nicht wahrnehmbaren Schimmel; und es gibt giftigen (toxischen) und ungiftigen (nicht-toxischen) Schimmel.

Für eine Mietminderung wegen Mängel in der Wohnung irrelevant ist nur derjenige Schimmel, der nicht wahrnehmbar und nicht giftig ist. Alle anderen Schimmelsorten kommen für eine Mietminderung wegen Schimmel zunächst einmal grundsätzlich in Frage. Die Miete kann wegen wahrnehmbaren und nicht-giftigen Schimmels gemindert sein. Die Miete kann auch wegen nicht wahrnehmbaren und giftigen Schimmels und natürlich auch wegen wahrnehmbaren und giftigen Schimmels gemindert sein. In den 3 letztgenannten Fällen liegen Mängel in der Wohnung vor.

I. Mietminderung bei wahrnehmbarem und nicht giftigem Schimmel: hier weitere Informationen.