Stehen Betriebsprüfungen an, werden Auftraggeber mitunter nervös, wenn ursprünglich freie Mitarbeiter mittlerweile faktisch als Arbeitnehmer beschäftigt werden und daher Scheinselbstständige sind. Indizien dafür sind, dass diese nun Weisungen erhalten oder sogar selbst erteilen und am Ende dann sogar Urlaub oder Weihnachtsgeld bekommen. In diesem Fall gilt es, einige Hinweise zu beachten: Die Praxis kann korrigiert werden, vor einer unüberlegten Kündigung des Mitarbeiters ist dagegen zu warnen. Auch im Hinblick auf die Vermeidung einer etwaigen Strafbarkeit des Auftraggebers sollte sorgsam vorgegangen werden. Die genauen Tipps dazu von mir gibt es im folgenden Artikel:
Scheinselbstständigkeit des freien Mitarbeiters – Tipps für Auftraggeber