Schadensersatz für Mieter bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
Ich habe schon vielfach den aus meiner Sicht unzureichenden Schutz von Mietern vor vorgeschobenen Eigenbedarfskündigungen kritisiert. Der BGH hat zwar anerkannt, dass Mieter im Falle eines vorgetäuschten Eigenbedarfs des Vermieters von diesem Schadensersatz verlangen können. Die Durchsetzung entsprechender Ansprüche war aber bisher nur schwerlich möglich. Nun hat der BGH den Mietern in einem aktuellen Urteil (vom 29. März 2017, Az. VIII ZR 44/16) die Sache zumindest etwas erleichtert, indem er strenge Anforderungen an die Darlegung von Vermietern gestellt hat für den Fall, dass ein zuvor behaupteter Eigenbedarf später wegfällt. Genaueres im folgenden Artikel und im Video: