Sat1 Frühstücksfernsehen: Privates Surfen als Grund für fristlose Kündigung
Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.01.2016 (5 Sa 657/15) sollte Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufhorchen lassen: das Gericht hat nämlich entschieden, dass eine private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Um an die entsprechenden Informationen zu kommen, darf der Arbeitgeber bei einem konkreten Verdacht der privaten Internetnutzung sogar ohne Zustimmung des Arbeitnehmers den Browserverlauf auswerten.
Ich war zu dem Theme zu Gast im Sat1 Frühstücksfernsehen und bin dort auf die genauen Umstände des Falles und dessen Bedeutung für Arbeitnehmer eingegangen. Das Video dazu gibt hier:
Privates Surfen als Grund für fristlose Kündigung
Außerdem gibt es heute auf anwalt.de einen ausführlichen Artikel von mir zu dem Urteil mit einer Bewertung und Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
Außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung zulässig