SAT 1 Frühstücksfernsehen: Geheime Tricks zum Mindestlohn
Heute morgen war ich bei Sat 1 zum Thema Mindestlohn. Manche Arbeitgeber scheinen nur damit beschäftigt zu sein, sich neue Umgehungsmöglichkeiten auszudenken. Passend zum Thema erzählte mir auf der Fahrt schon der Taxifahrer davon, dass ihm wegen der Einführung des Mindestlohnes gekündigt worden sei. Seine Chefin habe gesagt, sie mache sich strafbar wenn sie nicht kündige.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der Mindestlohn, trozdem will nicht jeder Arbeitgeber 8, 50 Euro zahlen. Mit welchen Tricks hier gearbeitet wird erkläre ich im Beitrag bei Sat 1. Einer dieser „Tricks“ ist, dass ihnen der Arbeitgeber mit der Begründung „Einführung des Mindestlohnes“ gekündigt hat. In einem Fall wurde dem Arbeitnehmer sogar erklärt, der Arbeitgeber müsse kündigen, da er sich sonst strafbar mache. Kündigungen mit einer solchen Begründung dürften regelmäßig unwirksam sein. Die Kündigung muss allerdings innerhalb von drei Wochen nach Zugang mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Wird die Frist versäumt, ist gegen die Kündigung in der Regel wirksam nichts mehr zu unternehmen.