RWE Stellenabbau und geplante Kündigungen – Tipps für Arbeitnehmer vom Fachanwalt
RWE Kündigungen – Stellenabbau bei RWE geplant – Tipps für Arbeitnehmer vom Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. RWE will bis 2016 weitere 6750 Stellen abbauen.
Der derzeit gültige Kündigungsschutz soll nicht verlängert werden.
RWE will mehr Stellen abbauen als bisher bekannt und schließt nunmehr auch Kündigungen nicht aus berichtet Spiegel online vom 14.11.2013.
Bis 2016 sollen 6750 Arbeitsplätze wegfallen. Betroffen seien Arbeitsplätze in der Stromerzeugung, in der Verwaltung und bei der Ökostromtochter Innogy. Allein in Deutschland sollen 4700 Arbeitsplätze wegfallen.
RWE Kündigungen – Was bedeutet dies für die Mitarbeiter?
Unabhängig davon, ob ein genereller tariflicher Kündigungsschutz gilt oder nicht: In großen Konzernen wie RWE hat es der Arbeitgeber im Allgemeinen recht schwer, Arbeitnehmern wirksam zu kündigen.
Betriebsbedingte Kündigungen sind gut angreifbar, wenn die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage beachtet wird!
Bei der notwendigen Sozialauswahl können genauso viele Fehler unterlaufen wie bei der Betriebsratsanhörung. Die Kündigungen sind daher in der Regel gut angreifbar. Wichtig ist, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht wird. Sonst kann man gegen die Kündigung wirksam nichts mehr unternehmen.
Auch wenn ein Sozialplan besteht, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage immer.
Häufig denken Arbeitnehmer, es sei sinnvoll auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten, da Ihnen aus einem bestehenden Sozialplan ohnehin eine Abfindung zustehe. Warum dies falsch ist, lesen Sie in dem aktuellen Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck auf anwalt.de.
Allgemeine Tipps zur Kündigungsschutzklage und Erzielung einer Abfindung.