Strafrecht

Pokemon Go: Haftung für Schäden

19.08.2016
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© Fotolia

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Das Smartphone-Spiel Pokemon Go erfreut sich nach wie vor größter Beliebtheit. Zahlreiche Spieler machen sich mit ihren Handys draußen auf die Jagd nach den begehrten Monstern. Was aber, wenn dadurch Schäden entstehen? Wer so in das Spiel versunken ist, dass er etwa, ohne zu gucken, eine Straße überquert und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht, muss dafür haften. Werden dann dabei Menschen verletzt, kann man sich sogar strafbar machen (wegen fahrlässiger Körperverletzung). Es gilt also: auch bei der Pokemon-Jagd die Augen offen halten. Den Hersteller wird man nämlich nicht für eigene Unachtsamkeit haftbar machen können. Hier mein aktuelles Video zu dem Thema: