Neckerei mit Folgen unter Kollegen – wer haftet?
Das Landesarbeitsgericht Kiel hatte vor kurzem einen interessanten Fall zu entscheiden: ein Gabelstaplerfahrer hatte sich auf der Arbeit mit einem Kollegen etwas geneckt und wollte, um ihm eins auszuwischen, mit seinem Gabelstapler dicht an diesem vorbeifahren, um ihn zu knuffen. Leider fuhr er zu dich heran und dem Kollegen gleich zweimal über den Fuß. Nun stellte sich die Frage, ob der Geschädigte von dem Fahrer Schadensersatz und auch Schmerzensgeld verlangen konnte. Letzteres ist keine Selbstverständlichkeit bei einem Unfall auf der Arbeit. Genaueres zu dem Fall und wie das Gericht entschieden hat im folgenden Video: