Immer wieder kommen Mandanten zu mir, wenn sie eine Kündigung erhalten haben, und fragen, ob und wie sie jetzt noch an eine Vergütung für ihre geleisteten Überstunden kommen. Nicht selten leisten Arbeitnehmer in der Praxis nämlich zunächst erst einmal Überstunden, ohne direkt eine Vergütung geltend zu machen. Kommt es dann zur Kündigung, sieht das natürlich anders aus. Ob eine Geltendmachung dann noch möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Praxis ist das schwierig, trotzdem macht es Sinn, im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vom Arbeitgeber auch Überstundenvergütung zu verlangen. Zu den Hintergründen im folgenden Beitrag und im Video:
Nach Kündigung Überstunden geltend machen – was ist zu beachten?