Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion: Fachgespräch Mobbing am Arbeitsplatz – Beschäftigte besser schützen
Zeit:Freitag, 04.04.2014
15:00 – 18:30 Uhr
Ort:Deutscher Bundestag, Jakob-Kaiser-Haus, Raum 1.228
Dorotheenstraße 100
10117 Berlin
Veranstalter:
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion
AK 1-Koordinationsbüro
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
T. 030/227 51121, F. 030/227 56208
Ich werde an der Podiumsdiskussion teilnehmen. Nachfolgend meine Positionen zum Thema Mobbing:
Thesen
Allein die Tatsache, dass jemand in der Lage ist, den in Deutschland vorgesehenen Schutz für Mobbingopfer wahrzunehmen, spricht dagegen, dass es sich um ein echtes Mobbingopfer handelt. Mobbingopfer werden irgendwann krank und verschwinden ebenso geräuschlos wie dauerhaft vom Arbeitsmarkt in die sozialen Sicherungssysteme. Der vom Gesetzgeber unterlassene Schutz kostet den Steuerzahler Milliarden. Die Arbeitskräfte fehlen dem Arbeitsmarkt und schwächen damit den Wirtschaftsstandort.
Ausgangslage
Der Gesetzgeber in Deutschland schützt den Bestand von Arbeitsverhältnissen besser als die Arbeitnehmer selbst. Das führt dazu, dass es wirtschaftlich für Arbeitgeber günstiger ist, einen Arbeitnehmer „rauszumobben“, als ihm zu kündigen und eine Abfindung zu zahlen. „Rausmobben“ kostet nur sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Danach bekommt der Arbeitnehmer Krankengeld von „Vater Staat“. Eine betriebsbedingte Kündigung kostet mindestens eine Abfindung von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, häufig aber wesentlich mehr. Die Mobbingopfer gehen dem Arbeitsmarkt dann zum weitaus überwiegenden Teil dauerhaft verloren. Der volkswirtschaftliche Schaden ist enorm.
Ursachen
Der gerichtliche Schutz von Mobbingopfern in Deutschland ist dermaßen uneffektiv, dass er in der Praxis quasi nicht besteht. Wenn dem potentiellen Opfer noch geholfen werden könnte, kann das Mobbing nicht den überhöhten Anforderungen der Gerichte entsprechend dargelegt werden. Ist der Arbeitnehmer erst zum Opfer geworden, also krank, könnte der Rechtsweg zwar beschritten werden. Doch gehört es zum Krankheitsbild, dass das Opfer hierzu dann nicht mehr in der Lage ist. Psychologen raten sogar von einer Einschaltung des Anwalts, bzw. rechtlichen Schritten ab. Ein Rechtsweg der in der Praxis nicht effektiv beschritten werden kann, ist de facto nicht eröffnet.
Forderungen
Installation fester betriebliche/außerbetrieblicher Ansprechpartner analog den Regelungen zum Datenschutzbeauftragten.
Gesetzlich vorgegebener Ablauf nach Mobbinganzeige und gesetzliche Sanktionen bei Verstößen des Arbeitgebers, zum Beispiel
- Auflösungsantrag mit Abfindungsfolge analog § 9 KSchG bei Untätigkeit des Arbeitgebers
- Beweislastumkehr und pauschalierter Mindestschadensersatz analog den Regelungen im AGG.