Mietvertrag mit AfD-Aktivisten für Vermieter anfechtbar?
Ich bin sicher kein Freund der AfD, aber ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Göttingen (Az.: 18 C 41/17) halte ich dann doch für sehr fragwürdig. Es ging um die Frage, ob eine Vermieterin den Mietvertrag mit einem AfD-Aktivisten anfechten kann, weil dieser sie nicht darauf hingewiesen hatte, dass er ein Anziehungspunkt für linksgerichtete Gewalt sei. Es war nach Abschluss des Vertrages zu Sachbeschädigungen und Brandstiftungen im Bereich des entsprechenden Hauses gekommen. Das Amtsgericht hat die Anfechtungsmöglichkeit wegen arglistiger Täuschung bejaht. Warum ich das Urteil für falsch halte, erkläre ich im folgenden aktuellen Video-Blog und im Artikel: