Mietpreisbremse nun auch noch verfassungswidrig?
Dass die Mietpreisbremse in der Praxis nichts taugt und völlig ungeeignet ist, die bestehenden Probleme zu lösen, habe ich schon bei ihrer Einführung 2015 gesagt. Nun hat das Landgericht Berlin aber gewissermaßen nochmal einen drauf gesetzt und die Mietpreisbremse sogar für verfassungswidrig erklärt. Die konkreten Auswirkungen halten sich erstmal in Grenzen, da es nicht zu einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gekommen ist. Trotzdem hat die Entscheidung natürlich für Aufsehen gesorgt. Wie kommt das LG Berlin zu seiner Einschätzung und wie ist diese Ansicht zu beurteilen? Darum geht es im folgenden Artikel sowie im aktuellen Video-Blog: