Arbeitsrecht

Lohnkürzung aufgrund verspäteter Rückkehr aus dem Urlaub

05.01.2015
1min

Flugverspätungen oder Ausfälle sind für Urlauber ärgerlich. Doch für Arbeitnehmer kann es auch Ärger mit dem Chef bedeuten, wenn sie dadurch zu spät ins Büro kommen. Es drohen Lohnkürzungen oder sogar Abmahnung. Daher gilt es, den Arbeitgeber möglichst früh von der Verspätung in Kenntnis zu setzen.

Arbeitnehmer tragen Risiko

Kommen Arbeitnehmer nach dem Urlaub zu spät ins Büro zurück, weil etwa ein Flug ausgefallen ist, müssen Beschäftigte das volle Risiko tragen und eine Lohnkürzung in Kauf nehmen. Alternativ kann der Arbeitnehmer in manchen Fällen mit seinem Chef verhandeln und ihm anbieten, die Zeit nachzuarbeiten. Ausnahmen gibt es nach gängiger Rechtsprechung bisher nur bei Naturkatastrophen. Dann hat es in der Regel keine Konsequenzen, wenn er später als geplant wieder an den Schreibtisch zurückkehrt. In jedem Fall sollten Berufstätige so schnell wie möglich bei der Arbeit Bescheid geben, wenn sich eine Verspätung abzeichnet. Andernfalls riskiert man eine eine Abmahnung. Tipp: sich jede Verzögerung oder Umbuchung am Flugschalter schriftlich geben lassen.

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