Mietrecht

Kündigung weil der Mieter die Miete vorübergehend nicht zahlen kann.

15.04.2015
1min

Geld hat man zu haben, so die Rechtsprechung: Wer die Miete nicht zahlen kann, muss mit einer wirksamen Kündigung rechnen. Wichtiges dazu erkläre ich im nachfolgenden Video. Übrigens ist gegen eine Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung nach erfolgter Abmahnung häufig weniger zu machen, als gegen eine Kündigung wegen Zahlungsrückstandes. Hier ein weiterer Wortbeitrag zum Thema.