Kündigung wegen Pornodreh in der Freizeit?
Derzeit geht der Fall eines Berliner Polizeischülers durch die Medien, der in einem Porno mitgewirkt hat. Die Polizei will Medienberichten zufolge prüfen, wie sie mit dem Fall umgehen wird. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist interessant, ob ein solches Verhalten eines Arbeitnehmers eine Kündigung rechtfertigen könnte. Dabei sind verschiedene Umstände zu prüfen bzw. zu berücksichtigen, nicht zuletzt auch, wer der konkrete Arbeitgeber ist. Ein Ansehensverlust des Arbeitgebers kann grundsätzlich einen Kündigungsgrund darstellen. Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen das gilt und wie der Fall der Porno-Mitwirkung des Polizeischülers zu beurteilen ist, habe ich mich im folgenden aktuellen Video einmal beschäftigt: