Anlässlich der Äußerung einer Landespräsidentin der AWO (Arbeiterwohlfahrt), die Mitgliedern und Sympathisanten der AfD Konsequenzen angedroht hatte, hatten mich zuletzt einige Nachfragen erreicht, ob die Mitgliedschaft in der AfD Grund für eine Kündigung sein könne. Zunächst die knappe Antwort: nein, eine solche Kündigung wäre nicht wirksam. Solange die AfD als Partei nicht verboten wurde, können deren Mitglieder auch nicht aufgrund ihrer Mitgliedschaft gekündigt werden. Einzige Ausnahme: man ist etwa für eine andere politische Partei tätig. Unabhängig davon, ob nun mit der AfD etwas anfangen kann oder nicht, ist das auch gut so. Denn sonst wäre politische Betätigung plötzlich gefährlich für das Arbeitsverhältnis und das kann eigentlich niemand wollen. Hier das aktuelle Video zu dem Thema: